Wer ist Chad Kroski?
Text:
Jens O. Brelle
Illustration: Photocase.com/BB
„Wer ist Chad Kroski?“ Mit dieser Frage führte T-Mobile in seiner Kampagne
zu „web’n’walk“ viele Internetuser und Fernsehzuschauer an der Nase herum.
Nein, die Figur ist kein amerikanischer Autor oder Weblogger .“Chad Kroski“
ist lediglich eine Erfindung der Werbeagentur Saatchi&Saatchi.
T-Mobile startete Anfang Juli 2005 die Below-the-Line-Kampagne "web'n'walk":
Chad Kroski (eigentlich Charaijev Alexander Kroski) ist ein fiktiver
Bestsellerautor, der dem T-Mobile-Werbespot entsprungen ist. Dieser lief
erstmalig am ersten Juli 2005 im deutschen Fernsehen. In kürzester Zeit
entwickelte sich ein wahrer Kult um die virtuelle Figur. Die Frage „Wer ist
Chad Kroski?“ wurde in unzähligen Weblogs heiß diskutiert. Der Hype ging
sogar soweit, dass in Buchhandlungen nach Titeln des angeblichen Autors
gefragt wurde.
Handlung des Werbespots (Aus „Wikipedia“, der freien Enzyklopädie):
"In einer Bar
lernen sich die beiden Singles Anna und Steve kennen. Als ihnen die
Gesprächsthemen ausgehen, schweift Annas Blick auf ein Buch von Chad Kroski,
das in der Tasche von Steve steckt. Anna fragt sich in Gedanken: "Wer um
Himmels Willen ist Chad Kroski?" und verschwindet daraufhin mit einer kurzen
Entschuldigung auf die Toilette. Dort greift sie ihr Smartphone und tippt
"Chad Kroski" bei Google ein, woraufhin ihr dieser als Bestsellerautor
ausgegeben wird. Mit diesem Wissen kehrt sie zu Steve zurück und der Flirt
nimmt ein glückliches Ende....".
Offenbar war T-Mobile jedoch das Eigenleben der eigenen Werbefigur
nicht recht geheuer. Weblogger berichteten davon, dass die offizielle Domain
"chadkroski.de" zeitweise abgeschaltet wurde. T-Mobile hat zusätzlich den
Betreiber der Domain "chadkroski.com" kostenpflichtig abgemahnt und zur
Herausgabe der Domain aufgefordert. Der begeisterte „Chad Kroski“-Fan
betrieb dort ein eigenes Forum zum Thema „Chad Kroski“. Mit der Abmahnung
und einem festgesetzten Streitwert von 50.000 Euro wurde er jedoch dazu
gezwungen, die Domain zur Löschung freizugeben.
T-Mobile machte marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche an der Figur
"Chad Kroski" geltend. Rechtlich sind diese Ansprüche jedoch zweifelhaft.
Denn es ist in der juristischen Fachwelt sehr unklar, ob überhaupt
Werktitelschutz an fiktiven Werbefiguren entstehen kann.
Das Bestehen eines kennzeichenrechtlichen Werktitelschutzes an den Namen
fiktiver Figuren wurde bislang weder im juristischen Schrifttum noch in der
Rechtsprechung im Einzelnen untersucht. Die Diskussion beschränkt sich
zumeist auf die urheberrechtliche Problemstellung und untersucht den
Werktitelschutz fiktiver Figuren entweder als einen akzessorischen Teil des
Urheberrechtsschutzes oder beschränkt den Werktitelschutz auf den
Titelschutz des urheberrechtlich geschützten Werkes, wie des Films
oder Romans, in dem die fiktive Figur eine handelnde Rolle spielt.
Die Rechtsfrage nach einem kennzeichenrechtlichen Werktitelschutz an dem
Namen einer fiktiven Figur ist von der Frage nach dem Titelschutz für das
urheberrechtlich geschützte Werk, in dem die fiktive Figur als handelnde
Rolle erscheint, zu unterscheiden. Die Frage, ob eine fiktive Figur eines
Werks, die als Comic oder Charakter einer vielfältigen Kommerzialisierung
zugänglich ist, als solche ein titelfähiges Werk im kennzeichenrechtlichen
Sinne darstellt, ist im juristischen Schrifttum umstritten.
Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert dazu nicht.
Die kennzeichenrechtliche Problematik des
Werktitelschutzes von fiktiven Figuren steht jedoch im Kontext zur
Reichweite des Namensschutzes, zum markengesetzlichen Rechtsschutz
gemeinfreier Marken und grundsätzlich zur Anerkennung eines
immaterialgüterrechtlichen Schutzes eines „charakter right“ (z. B. Elvis
Presley, Marlene Dietrich) innerhalb des Persönlichkeitsrechtsschutzes sowie
allgemein zum Rechtsrahmen des Merchandising.
Der Werktitelschutzes von fiktiven Figuren ist daher an Hand der dort
geltenden allgemeinen Maßstäbe zu beurteilen. Erst am 27. Juli 2005 meldete
T-Mobile eine Wortmarke „Chad Kroski“ beim Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) in München an (Reg.-Nr.: 30544949.4). Waren- und
Dienstleistungsklassen: Telekommunikation, Unterhaltung, Werbung,
Druckererzeugnisse und technische Geräte.
Bleibt nur die Frage: "Wer um Himmels Willen ist Chad
Kroski?"
Quellen:
ChadKroski.de
Chad
denkt laut
T-Mobile-Pressemitteilung
Art-Lawyer
#actuals: Dt. Telekom mahnt Chad-Kroski-Domain ab |
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