Die
Entwicklung des Internetrechts
Text:
Jens O. Brelle
und
Denise Jurack
Bild: Gordon Bussiek/photocase.com
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2001
2001 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf über „rechtliche
Rahmenbedingungen für den
elektronischen Geschäftsverkehr" verabschiedet. Dieser wurde durch die
E-Commerce-Richtlinie
notwendig. Ziel der Europäischen Union war es laut Richtlinie, einen immer
engeren
Zusammenschluss der europäischen Staaten und Völker zu schaffen, um den
wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritt zu sichern. Durch die Umsetzung der
E-Commerce-Richtlinie wurden Änderungen
im Teledienstegesetz (TDG) und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
notwendig. Die größten
Veränderungen lagen dabei im TDG. Mit der E-Commerce-Richtlinie sollte
unabhängig vom Standort
des jeweiligen Servers, künftig das Recht des Mitgliedsstaates gelten, in
dem der Anbieter seine
Niederlassung hat. Dieses so genannte „Herkunftslandprinzip" wurde im neuen
Paragrafen 4 TDG verankert.
Neu geregelt wurde auch die „Verantwortlichkeit" in §§ 8 bis 11 TDG und die
„besonderen Pflichten für
Diensteanbieter" in §§ 6,7 TDG. Des Weiteren wurde durch die
E-Commerce-Richtlinie festgelegt,
dass auf elektronischem Wege abgeschlossene Verträge rechtsgültig sind und
unverlangt versandte
Werbe-Emails als solche klar erkennbar sein müssen.
Mehr Sicherheit im Internet sollte es auch durch die Umsetzung der
Signaturrichtlinie durch das
Formvorschriftenanpassungsgesetz geben. Dies brachte ebenfalls Änderungen im BGB
mit sich. Es
wurden zwei neue Formarten in das BGB eingeführt. Zum einen die
elektronische Form (§ 126 a BGB)
und zum anderen die Textform (§ 126 b BGB). Die elektronische Form steht von
da an der Schriftform
gleich und kann sie auch grundsätzlich ersetzen, wenn sich aus dem Gesetz
nicht etwas anderes
ergibt. Voraussetzung hierfür ist, dass das elektronische Dokument mit einer
qualifizierten
elektronischen Signatur versehen ist.
Die Anforderungen an eine
qualifizierte elektronische Signatur
sind im Signaturgesetz geregelt. Die Einführung der Textform sieht die
Fixierung einer Erklärung in
lesbar zu machenden Zeichen in einem schriftlichen oder elektronischen
Dokument vor. Nicht mehr
erforderlich ist dadurch eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift.
Aber auch hier gilt, dass die
Textform nur Verwendung findet, soweit dies ausdrücklich im Gesetz
vorgesehen ist.
Änderungen gab es in 2001 auch im Teledienstesdatenschutzgesetz (TDDSG). Der
Bundesrat
befürchtete, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches
vom
Bundesverfassungsgericht zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten
hinzugefügt wurde,
missbraucht werden könnte und wandte sich deshalb an die Bundesregierung.
Diese sah die im
TDDSG getroffenen Regelungen für ausreichend an. Dem Bürger soll es möglich
sein, seine Grund-
und Persönlichkeitsrechte auch dann wahrzunehmen, wenn er sie öffentlich
äußert.
Zur Stärkung der Urheberrechte entwickelte der Ministerrat eine
Multimedia-Richtlinie. Diese enthält
Bestimmungen zur Harmonisierung des Vervielfältigungsrechts und seiner
Schranken, des Rechts der
öffentlichen Wiedergabe und des Verbreiterungsrechts. Bereits 1997 hatte die
Europäische
Kommission einen Vorschlag für eine solche Multimedia-Richtlinie vorgelegt.
Umzusetzen ist diese
Richtlinie innerhalb von 18 Monaten. Durch eine fast wörtliche Übernahme
gelang dies im Jahr 2002.
2002
2002 wurde die Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation und die Richtlinie für
den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher verabschiedet.
Außerdem sah man
Handlungsbedarf, den Missbrauch mit 0190er- und 0900er-Rufnummern durch Dialer im Internet
einzudämmen. Mit einer Zweiten Verordnung zur Änderung der
Telekommunikations-
Kundenschutzverordnung wurde man dem Kundenschutz aber nicht gerecht, so
dass ein zweiter
Anlauf notwendig wurde. Das EU-Richtlinienpaket für elektronische
Kommunikationsdienste sollte die
Änderungen des Telekommunikationsgesetzes herbeiführen.
Erleichterungen gibt es seit 2002 bei der Steuererklärung. Durch die
Steuerdaten-Übermittlungsverordnung wurde auch die elektronische Kommunikation mit den
Finanzämtern möglich.
Das Fernabsatzgesetz wurde in diesem Jahr in das BGB überführt.
Ein erster legaler Download-Service namens „popfile.de" wurde von Universal,
Sony und der Deutschen Telekom gegründet. Dort wurden Songs für 99 Cent angeboten und
damit die Urheberrechte
der Künstler geschützt.
2003
Durch eine Neufassung des Jugendschutzes des Bundes und durch den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder ist der Jugendmedienschutz neu geregelt
worden. Seitdem müssen Anbieter
jugendgefährdender
Inhalte den Zugriff durch Minderjährige abwehren, zum Beispiel in dem sie
die nicht jugendfreien
Inhalte nur noch zwischen 23 und 6 Uhr unverschlüsselt zeigen.
Zudem wurde die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet,
wodurch
das EU-Richtlinienpaket für elektronische Kommunikationsdienste sowie die
Datenschutzrichtlinie in
nationales Recht umgesetzt wurde.
Die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wirkte sich auch
auf das Recht im
Internet aus, nämlich in Bezug auf Werbung unter Verwendung der
elektronischen Post, also Werbung
per Email, sowie preisangabenrechtliche Einzelfragen im elektronischen
Geschäftsverkehr. Ebenfalls 2004 ist das Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft in Kraft getreten. Außerdem wagt man sich an den „Zweiten Korb" der
Urheberrechtsreform,
mit Regelungen des Vergütungssystems, über das Stadium des
Referentenentwurfs kommt man
allerdings in diesem Jahr noch nicht hinaus.
2004
Erstmals wurde 2004 überlegt, die Normen des Teledienste- mit dem Mediendiensterechts durch ein
Telemediengesetz zusammenzufassen. Es folgte eine Diskussion über
weitere Schritte, zu einer Umsetzung kam es allerdings nicht.
Die in der E-Commerce-Richtlinie noch ausgelassenen Bereiche der Bank- und
Versicherungsgeschäfte wurden durch das Gesetz über den Fernabsatz von
Finanzdienstleistungen
normiert. Dies geschah vor allem durch Änderungen des BGB und des
Versicherungsvertragsgesetzes. |
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56
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