A
usgabe 56
Die Weltmaschine




Startseite
Editorial: Das Wunder von Genf
Alles ist eine Frage der Konsumgewohnheiten“.
Interview mit Karlheinz Brandenburg

Was von der Zukunft geblieben ist
Wie soziale Kontakte im StudiVZ geknüpft und gepflegt werden

Aus alt mach neu? Über Innovationen
und Recycling im Social Web

Raus aus der Selbstbeobachtungsfalle!
Leben nach dem Digitaltod
Die Entwicklung des Internetrechts
Die Vordenker. Gesammelte Vorträge von Denkern und Machern, die das Web prägen


Autoren dieser Ausgabe





Impressum
Themen des Magazins
Ausgabenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Verzeichnis aller Autoren


Newsletter und RSS-Feed
Link in del.icio.us ablegen
Artikel drucken

Presse

Die Entwicklung des Internetrechts

Text: Jens O. Brelle und Denise Jurack    Bild: Gordon Bussiek/photocase.com  

 

Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es setzt sich aus diversen Rechtsgebieten zusammen, zum Beispiel aus dem Zivilrecht, dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht oder auch dem Strafrecht. Einige der Entwicklungen des Internetrechts seit 1998 haben der Hamburger Medienanwalt Jens O. Brelle und Denise Jurack zusammengestellt.



1998 bis 2000

1998 entwickelte sich das Internetrecht vom Computerrecht zum Informationsrecht. Das Internet wandelte sich zum Massenmedium, Regelungen wurden gebraucht, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Eine besondere Herausforderung stellte der Handel im World Wide Web dar. Dachte man zu diesem Zeitpunkt, dass man das Verbraucherkreditgeschäft und das Haustürwiderrufsgesetz auf den elektronischen Handel
anwenden könnte, wurde man schnell eines Besseren belehrt. Bereits 1997 hatte man die Fernabsatzrichtlinie erlassen, die beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern zur Anwendung kommt, wenn aufgrund von Kommunikationsmitteln eine gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragspartner nicht erforderlich ist (Hoeren, Thomas: Rechtsfragen des Internets, 1998). Das Fernabsatzgesetz findet Anwendung auf Kauf- und Dienstverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Der Käufer muss beispielsweise nicht für Rücksendekosten aufkommen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu keine Informationen enthalten, oder wenn statt des Widerrufsrechts von einem Rückgaberecht gesprochen wird. 2000 wurde die das Fernabsatzgesetz in nationales Recht umgesetzt, trat jedoch bereits Ende 2001 wieder außer Kraft. Aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung wurde es nahezu unverändert in das BGB integriert.

Bereits zwei Jahre früher hatte man zudem erkannt, dass Handlungsbedarf im Bereich des Datenschutzes bestand. Die ab 1995 entwickelte Datenschutzrichtlinie zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollte bis Ende 1998 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu kam es jedoch nicht. Der wichtige Schritt gelang erst im Jahr 2001.

Da sich die Musikindustrie durch die über das World Wide Web einsetzende starke Verbreitung von mp3-Dateien bedroht fühlte, die vor allem durch Filesharing-Portale wie Napster befeuert wurde, sollte durch den „Digital Millennium Copyright Act" und die „Convention on Crime" das Urheberrecht gestärkt werden. 

Ein anderes Problem entwickelte sich bei der Verfügbarkeit von Domain-Namen. Da diese logischerweise nur einmal vergeben werden können, wurden sie knapp. Konflikte waren programmiert. Daher verabschiedete die
Internet Corporation for Assigned Names and Numbers, kurz ICANN, die bereits das Internet verwaltete, im Oktober 1999 die Uniform Domain Name Dispute Resolution and Rules, kurz UDRP. Sie enthält Regeln zur Lösung von Konflikten im Internet, die die Domain-Namen betreffen. Diese Konflikte sollen dann durch Schiedsverfahren gelöst werden, die von Online-Schiedsgerichten angeboten werden.

Die Autoren



Jens O. Brelle, geboren am 15. November 1968. Hamburger Medienanwalt. Seit 2000 Rechts- und Medienanwalt, Hamburg & Berlin. Die Kanzlei betreut kreative und gestalterisch tätige Unternehmer. Der kostenlose Newsletter >>>ART-LAWYER®.DE #actuals bringt immer montags aktuelle Rechtsinfos, Wirtschafts-news und Veranstaltungstipps aus der Design-, Medien- und Kulturbranche. www.art-lawyer.de




Denise Jurack, geboren 1981. Ausbildung zur Schauwerbe-gestalterin. Seit 2004 Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Schwerpunkt Information und Kom-munikation. Seit 2007 Werk-studentin in der Kanzlei RA Jens O. Brelle - Art-Lawyer.

Seite 1/4     Weiter