Die
Entwicklung des Internetrechts
Text:
Jens O. Brelle
und
Denise Jurack
Bild: Gordon Bussiek/photocase.com
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2007
Das Telemediengesetz (TMG) tritt in Kraft und löst das TDDSG, das TDG und
große Teile des MDStV.
Es setzt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2000/31/EG um. Das
neue Telemediengesetz
beinhaltet nun auch Datenschutzregelungen. Zur Bekämpfung von Spam-Emails
wurde ein
Bußgeldtatbestand geschaffen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die
Impressumspflicht im
Internet, die Versendung von unbestellten Emails und die Erweiterung der
Auskunftsmöglichkeiten.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschafts-register
sowie
Unternehmensregister (EHUG) führte am 1. Januar 2007 elektronische Register
ein. Dazu kommt
noch, dass E-Mails als elektronische Geschäftsbriefe ab diesem Zeitpunkt wie
Geschäftsbriefe in Papierform behandelt werden und auch dementsprechende
Pflichtangaben enthalten
müssen.
2008
Zum 1. Januar 2008 wurde die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
durch das Gesetz zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in nationales Recht umgesetzt.
Seitdem müssen
Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten von allen Bürgern für sechs
Monate speichern
–
unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdacht besteht. Dies hat auch
Auswirkungen auf
Internetverbindungen. Hier besteht jedoch eine Übergangsfrist bis Januar
2009. Ab diesem Zeitpunkt müssen
Internetprovider die Verkehrsdaten der Internetnutzung speichern.
Gespeichert werden die Anschlusskennung
des Nutzers, die zugewiesene IP-Adresse sowie der Beginn und das Ende der
Internetverbindung.
Nicht gespeichert werden soll, welche Seiten der Nutzer im Web besucht
hat. Die
Vorratsdatenspeicherung wird sich aber auch auf den E-Mail-Verkehr
auswirken, hier soll zusätzlich
die E-Mail-Adresse gespeichert werden. Auch die Internettelefonie wird im
Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst.
Auch das neue Urhebergesetz ist am 1. Januar in Kraft
getreten. Somit wurde der
„Zweite Korb" der Urheberrechtsreform umgesetzt. Für den Nutzer und
Verbraucher bringt dieses
Gesetz eine Fülle an Veränderungen mit sich. Diese betreffen bspw. die
Privatkopie nicht
kopiergeschützter Werke, die nach wie vor erlaubt bleibt. Als Ausgleich
dafür bekommt der Urheber
eine pauschale Vergütung. Diese wird auf Geräte und Speichermedien erhoben
und über die
Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Die wichtigste
Änderung betrifft die
„unbekannten Nutzungsarten". Nun ist es auch möglich Verträge über die
Verwertung urheberrechtlich
geschützter Werke in einer Nutzungsart zu schließen, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses noch
nicht bekannt waren.
Die ICANN hat nun den Weg für neue Domainendungen frei gemacht. Ab
2009 soll es möglich,
fast beliebige Domainendungen zu registrieren. Voraussetzung dafür ist aber
auch, dass man das
nötige Kleingeld dafür hat. Auch Domains in nicht-römischer Schrift sind
dann möglich. Bis dahin sind
jedoch noch einige technische Hürden zu nehmen. |
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56
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