Porno, Crime und Krieg -
Medienethik unter Kunstvorbehalt
Gewalt im Spielfilm
TEXT:
JONS
MAREK SCHIEMANN
BILD: PHOTOCASE.DE
Im
Grundgesetz Artikel 5, 1-2 ist die Pressefreiheit festgeschrieben:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.“ Dieser Zensurbegriff ist juristisch gesehen allerdings nur auf eine
Vorzensur beschränkt. Es können also Medien durchaus verboten oder indiziert
werden, nachdem sie erschienen sind. Und obwohl das im Widerspruch zu GG
Art.5 zu stehen scheint, so ist auch im GG schon eine weitere Einschränkung
zu finden:
„Diese Rechte finden Ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen
Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre.“ Diese erwähnten Grenzen beinhalten das
Aufstacheln zum Angriffskrieg, dem Aufruf zur Gewalt gegen Minderheiten, der
Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt, Werbung für eine terroristische
Vereinigung, Bildaufnahmen von militärischen Anlagen, dem Recht am eigenen
Bild, sowie dem Schutz der Jugend, der Persönlichkeit, der persönlichen
Ehre, von Unternehmen und letztendlich des (demokratischen) Staates.
Besonders deutlich wird der Konflikt zwischen Medien und Gesetz, wenn man
Medien als Kunst betrachtet. Kunst eindeutig festzulegen wurde oft versucht,
aber nie erreicht. Was Kunst ist, liegt im Grunde im Ermessen des Einzelnen,
was nun mit dem Gesetz konfrontiert wird. Im Grunde ist ein Gesetz eine
Norm, die von der Moral und Ethik abgeleitet worden ist. Dementsprechend
spreche im folgenden von Ethik und meine damit durchaus auch das Recht.
Der Konflikt zwischen Kunst und Ethik lässt sich schon anhand der
Zensurgeschichte beobachten. Ungefähr jedes Werk der Weltliteratur befand
sich einmal auf dem Index der katholischen Kirche. Seit Jahrhunderten läuft
eine Diskussion zwischen denen, die nach Zensur rufen und denen, die den
Kunstgehalt hervorheben, um so den Ruf nach Zensur zu entkräften. Oscar
Wilde (1854 - 1900), der Zeit seines Lebens mit Zensur zu kämpfen hatte und
im französischen Exil starb, schrieb in seinem Vorwort zu The Picture of
Dorian Gray:
“There is no such thing as a moral or an immoral book. Books are well
written, or badly written. That is all. (...) No artist has ethical
sympathies. An ethical sympathy in an artist is an unpardonable mannerism of
style.”
Nicht nur wegen dieses
Vorwortes bekam er Ärger, sondern auch wegen des Buches, zeichnet es doch
ein nicht gerade schmeichelhaftes Spiegelbild der verkommenen Englisch -
viktorianischen Gesellschaft. Das Bild im Roman gilt als Spiegel der
degenerierten Seele. Und der Roman als Spiegel der Gesellschaft.
John Milton (1608 - 1674), Verfasser von Paradise Lost, schrieb: „Um den
Unterschied zwischen Gut und Böse zu erkennen, muss man beides, das Gute und
das Böse, kennen.“ Um ethisch diskutieren zu können, muss man also wissen
worum es geht und das Böse studieren, um das Gute davon abzugrenzen. Oder,
wie es der zeitgenössische Autor Clive Barker formuliert: „Was weiß denn
schon das Gute? Doch nur das, was das Böse ihm durch seine Exzesse lehrt.“
Und das ist eine Aufgabe der Kunst.
Bei einem kleinen filmhistorischen Streifzug werde ich einige ausgewählte
Filmklassiker der Gewalt vorstellen. Es sind solche Filme, die eine
Diskussion oder einen Skandal auslösten, oder einfach eine neue
Darstellungsweise der Gewalt vollzogen. Das Thema des Artikels könnte
durchaus auch an Büchern, Musik
oder Comics verdeutlicht werden, aber da gerade dem Film von manchen eine
große Wirkung zugeschrieben wird und jeder fast täglich mit ihm konfrontiert
wird, beschränke ich mich hier auf Gewalt im fiktionalen Spielfilm.
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