Porno, Crime und Krieg -
Medienethik unter Kunstvorbehalt
Gewalt im Spielfilm

TEXT: JONS MAREK SCHIEMANN
BILD: PHOTOCASE.DE


Im Grundgesetz Artikel 5, 1-2 ist die Pressefreiheit festgeschrieben: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Dieser Zensurbegriff ist juristisch gesehen allerdings nur auf eine Vorzensur beschränkt. Es können also Medien durchaus verboten oder indiziert werden, nachdem sie erschienen sind. Und obwohl das im Widerspruch zu GG Art.5 zu stehen scheint, so ist auch im GG schon eine weitere Einschränkung zu finden:

„Diese Rechte finden Ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Diese erwähnten Grenzen beinhalten das Aufstacheln zum Angriffskrieg, dem Aufruf zur Gewalt gegen Minderheiten, der Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt, Werbung für eine terroristische Vereinigung, Bildaufnahmen von militärischen Anlagen, dem Recht am eigenen Bild, sowie dem Schutz der Jugend, der Persönlichkeit, der persönlichen Ehre, von Unternehmen und letztendlich des (demokratischen) Staates.  

Besonders deutlich wird der Konflikt zwischen Medien und Gesetz, wenn man Medien als Kunst betrachtet. Kunst eindeutig festzulegen wurde oft versucht, aber nie erreicht. Was Kunst ist, liegt im Grunde im Ermessen des Einzelnen, was nun mit dem Gesetz konfrontiert wird. Im Grunde ist ein Gesetz eine Norm, die von der Moral und Ethik abgeleitet worden ist. Dementsprechend spreche im folgenden von Ethik und meine damit durchaus auch das Recht.

Der Konflikt zwischen Kunst und Ethik lässt sich schon anhand der Zensurgeschichte beobachten. Ungefähr jedes Werk der Weltliteratur befand sich einmal auf dem Index der katholischen Kirche. Seit Jahrhunderten läuft eine Diskussion zwischen denen, die nach Zensur rufen und denen, die den Kunstgehalt hervorheben, um so den Ruf nach Zensur zu entkräften. Oscar Wilde (1854 - 1900), der Zeit seines Lebens mit Zensur zu kämpfen hatte und im französischen Exil starb, schrieb in seinem Vorwort zu The Picture of Dorian Gray:

“There is no such thing as a moral or an immoral book. Books are well written, or badly written. That is all. (...) No artist has ethical sympathies. An ethical sympathy in an artist is an unpardonable mannerism of style.”

Nicht nur wegen dieses Vorwortes bekam er Ärger, sondern auch wegen des Buches, zeichnet es doch ein nicht gerade schmeichelhaftes Spiegelbild der verkommenen Englisch - viktorianischen Gesellschaft. Das Bild im Roman gilt als Spiegel der degenerierten Seele. Und der Roman als Spiegel der Gesellschaft.

John Milton (1608 - 1674), Verfasser von Paradise Lost, schrieb: „Um den Unterschied zwischen Gut und Böse zu erkennen, muss man beides, das Gute und das Böse, kennen.“ Um ethisch diskutieren zu können, muss man also wissen worum es geht und das Böse studieren, um das Gute davon abzugrenzen. Oder, wie es der zeitgenössische Autor Clive Barker formuliert: „Was weiß denn schon das Gute? Doch nur das, was das Böse ihm durch seine Exzesse lehrt.“ Und das ist eine Aufgabe der Kunst.

Bei einem kleinen filmhistorischen Streifzug werde ich einige ausgewählte Filmklassiker der Gewalt vorstellen. Es sind solche Filme, die eine Diskussion oder einen Skandal auslösten, oder einfach eine neue Darstellungsweise der Gewalt vollzogen. Das Thema des Artikels könnte durchaus auch an Büchern, M
usik oder Comics verdeutlicht werden, aber da gerade dem Film von manchen eine große Wirkung zugeschrieben wird und jeder fast täglich mit ihm konfrontiert wird, beschränke ich mich hier auf Gewalt im fiktionalen Spielfilm.

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AUSGABE 34
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