Schleichwerbung in Computerspielen
Text:
Jens O. Brelle
Da der Mensch von
Natur aus neugierig ist und Erfahrungen häufig spielerisch gesammelt werden,
können mit Computerspielen und Online-Games auch Informationen über Produkte
und Marken spielerisch transportiert werden. Dennoch gilt das Verbot der
getarnten Werbung auch hier.
Es wurden bereits zahlreiche Studien durchgeführt,
die den Erfolg von Werbung in Computerspielen und Online-Games belegen: 1.) die
Marke wird beliebter, 2.) es besteht vermehrtes Interesse am Unternehmen und
3.) die Kunden weisen verändertes Kaufverhalten auf.
Mit dem Spiel "Mall Tycoon 2 Deluxe" von Take Two Interactive feierte
Echtzeit-Werbung in Online-Games im Oktober 2004 Premiere. Zum ersten Mal
war in Computerspielen Werbung zu sehen, die nicht fixiert vorgegeben war,
sondern beim Spielen im Internet ausgetauscht werden konnte.
Mittlerweile
enthalten immer mehr Computerspiele – als herkömmliches PC-Spiel, auf der
Konsole oder als Online- oder Mobile-Game – Werbung für Markenprodukte. |
AUSGABE 48
DIE GESELLSCHAFT DER SPIELER
STARTSEITE
EDITORIAL VON BJÖRN
BRÜCKERHOFF
DIE ZUKUNFT DES SPIELENS
ENDLICH MAL
RUNTERKOMMEN
SNIPERN, ROTZEN, RAUSROTZEN
INNOVATION UNTER DRUCK
MEIN LEBEN MIT (UND OHNE) DR.
JONES
FLUCHT IN DIE TRAUMWELT
SCHLEICHWERBUNG IN COMPUTERSPIELEN
HEIMWEH NACH ZUKUNFT
MOBILE GAMING
LILA GEGEN GRÜN
STEILVORLAGE FÜR DIE FANTASIE
DIE FASZINATION DER STEINE
SPIELE UND
JUGENDMEDIENSCHUTZ
FRÜHE ZEICHEN DER GLOBALISIERUNG
CYBERSPORT, CHEATS UND VIEL
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STICHWORTVERZEICHNIS
ÜBER DAS MAGAZIN
IMPRESSUM
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Doch auch hier gilt das Verbot der getarnten Werbung. Nach §§ 3, 4 Nr. 3 des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind Wettbewerbshandlungen,
die den werblichen Charakter der Maßnahme verschleiern, mittlerweile
ausdrücklich verboten. Das so genannte Trennungsgebot besagt: Schleichwerbung ist unzulässig.
Hinter dem Trennungsgebot verbirgt sich das Verbot der Vermischung von
redaktionellen und werblichen Inhalten. Solange die Werbung jedoch als
Werbung erkennbar ist, ist dies zulässig. Mit der Einschränkung soll
verhindert werden, dass ein Unternehmen gegenüber einem anderen dadurch ein
Vorteil erlangt, dass der Geschäftsverkehr der verschleierten Werbung als
objektive Darstellung eine größere Bedeutung beimisst, als ohne weiteres als
Werbung erkennbaren Inhalten.
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Weitere Informationen
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Martin Schirmbacher:
Werbung in Online-Games
Das Trennungsgebot bei Werbung
im Internet
Product Placements
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Das Trennungsgebot ist für die einzelnen Medien spezialgesetzlich geregelt.
Für Mediendienste (das heißt Internet und Online-Games etc.) gelten §§ 13
Abs. 1, 10 Abs. 4 Nr. 1 Mediendienstestaatsvertrag.
Nach § 7 Nr. 1 Teledienstegesetz muss auch ein Anbieter von kommerziellen
Telediensten das Trennungsgebot beachten. Für Fernsehen und Hörfunk gilt § 7 Rundfunkstaatsvertrag. Als
Auffangtatbestand gilt die Formulierung in § 4 Nr. 3 UWG. Für den Bereich
des Internets sind vor allem die Vorschriften des
Mediendienstestaatsvertrages relevant. Wegen § 4 Nr. 3 UWG kommt es aber auf
die genaue Klassifizierung des angebotenen Dienstes nicht an. Das bedeutet:
Das
Verbot der Schleichwerbung gilt unabhängig vom Medium auch für
Computerspiele und Online-Games.
Verbotene Schleichwerbung liegt vor, wenn ein durchschnittlich informierter
und verständiger Nutzer unabhängige Informationen von Darstellungen mit
vorwiegend werbendem Charakter nicht mehr unterscheiden kann. Das
Trennungsgebot bedeutet daher nicht, dass jede Werbung ausdrücklich als
Anzeige gekennzeichnet werden muss. Es ist lediglich der Eindruck zu
vermeiden, dass die (Werbe-)Aussage von dem Betreiber stammt. Bei Bannern,
Skyscrapern, PopUps und Interstitials ist insoweit für jedermann erkennbar,
dass es sich um Werbung handelt. Nur wenn bestimmte Gesichtspunkte
hinzutreten, die die eindeutigen Grenzen verschwimmen lassen, ist ein
ausdrücklicher Hinweis erforderlich.
Soweit bei Computerspielen und Online-Games keine Trennung von Inhalt und
Werbung möglich ist, bietet sich die ausdrückliche Kennzeichnung des
gesamten Formats als Werbung an. Das gleiche gilt für Product Placements,
wenn nämlich Produkte in Computerspielen und Online-Games werbewirksam
untergebracht werden. Dabei ist eine Erwähnung oder Darstellung insbesondere
dann zu Werbezwecken beabsichtigt, „wenn sie gegen Entgelt oder einer
ähnlichen Gegenleistung erfolgt.“ Wenn nachgewiesen werden kann, dass für
die Platzierung bestimmter Produkte Geld geflossen ist, ist der
Schleichwerbe-Vorwurf nur schwer zu entkräften. Problematisch sind Fälle, in
denen in denen statt Geld andere Möglichkeiten der Unterstützung der
Produktion erfolgen.
Bei Werbung, die gezielt auf bestimmte Benutzer angepasst wird, können sich
zudem datenschutzrechtliche Fragen stellen. Dieses Problem kann jedoch mit
Einwilligungserklärungen der Spieler geregelt werden, außer diese sind
minderjährig. Dann ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
erforderlich. |
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