MEDIENRECHT
Schutz der
Olympischen Ringe
TEXT:
JENS
O. BRELLE
BILD: PHOTOCASE.DE
Die
Olympischen Ringe gehen auf die Idee des Begründers der modernen Olympischen
Bewegung, Pierre de Coubertin, zurück, der in den fünf Ringen den
Zusammenschluss der fünf Kontinente und damit den sportlichen
Internationalismus durch die Olympischen Spiele ausdrücken wollte. Von den
Farben "gelb, blau, schwarz, grün und rot auf weißem Grund" ist zumindest
eine in jeder Länderfahne enthalten. Die Ringe umschließen damit alle
Völker.
Die Olympische Fahne wurde erstmals 1920 in Antwerpen aufgezogen. Seit
damals wird eine besondere Fahne, die vom Belgischen Olympischen Komitee
gestiftet wurde, bei der Schlussfeier der Spiele an den Bürgermeister der
nächsten gastgebenden Olympiastadt zur Aufbewahrung übergeben.
Die Devise "citius-altius-fortius" (schneller – höher – stärker) ist die
offizielle Devise der Olympischen Bewegung, geprägt vom französischen
Dominikanerpater Henri Didon 1891. Coubertin verband damit das ständige
Streben nach menschlicher Vervollkommnung über die hohe Leistung. |
AUSGABE 39
"UND JETZT
–
DER SPORT"
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EDITORIAL VON BJÖRN
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FUSSBALL IST NICHT NUR
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SCHUTZ DER
OLYMPISCHEN RINGE
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Im
Jahre 393 n. Chr. wurden die letzten antiken Olympischen Spiele gefeiert.
Kurz darauf verbot der christliche Kaiser Theo-dosius
I. jeglichen heid-nischen Kult in seinem Reich,
darunter auch die Olympischen Spiele. Es ist jedoch das Verdienst des jungen
französischen Adligen, Pierre de Coubertin (1863-1937), die Olympischen
Spiele als internationales Friedensfest neu begründet zu haben. Während die
Olym-pischen Sommerspiele 1896 in Athen ihre
Wiedererstehung feier-ten, sind die Olympischen
Winter-spiele erstmals 1924 in Chamonix,
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in
den französischen Alpen, abgehalten worden. Bezeichnungen
und Symbol der Olympischen Spiele sind mittlerweile ausdrücklich gesetzlich
geschützt. Ohne Genehmigung des Internationalen
Olympischen Komitees (IOC) darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht
benutzen.
Mit Gesetz vom 31. März 2004 hat der Bundestag den Schutz des olympischen
Emblems (Olympische Ringe) und der olympischen Bezeichnungen beschlossen.
Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Auch in der Olympischen
Charta ist der Schutz geregelt.
Das IOC vergibt die Spiele nur noch an Länder, die einen entsprechenden
Schutz gewährleisten. Das IOC verlangt von
Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie die
olympischen Bezeichnungen "Olympiade", "Olympia" oder "olympisch" geschützt
sind. Es ist nicht mehr zulässig, im Umfeld der
Spiele die Olympischen Ringe und Bezeichnungen in der Werbung zu verwenden.
Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer
mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist daher künftig nicht mehr
möglich.
Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen
Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem IOC die Verwertung der
Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte
"Olympia", "olympisch" und "Olympiade". Geschützt ist auch das olympische
Emblem, bestehend aus den fünf ineinander verschlungenen Ringen. Die Farben
des Symbols sind blau, gelb, schwarz, grün und rot. Der Schutz besteht aber
unabhängig davon, ob die Ringe einfarbig oder mehrfarbig dargestellt sind.
NOK und IOC haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe
und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten.
Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des
Begriffs "Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der
Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle
wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder
Chor-Olympiaden.
Die Olympischen Ringe dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC und NOK)
generell nicht zur Kennzeichen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. durch Anbringen auf
der Verpackung oder zum Ausschmücken einer Vereinszeitschrift),
in der Werbung
für Waren oder Dienstleistungen, als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung
einer Veranstaltung oder für
Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen verwendet werden.
Verboten ist auch die Benutzung von Emblemen, die mit den olympischen Ringen
verwechselt werden könnten.
Die olympischen Bezeichnungen dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC
und NOK) dann nicht zur
Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen oder
als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung
einer gewerbsmäßigen Veranstaltung
verwendet werden, wenn die Gefahr von Verwechslungen besteht.
So können wohl die "Olympiade der edlen Weine" oder etwa die "Sex-Olympiade"
Schwierigkeiten mit dem NOK bekommen. Hingegen wird der mittelständische
Betrieb, der seit über zwanzig Jahren Federtaschen mit dem Namen "Olympia"
auf den Markt bringt, keine Lizenzgebühren zu bezahlen haben. Die
Einschränkung des Verwendungsverbots der olympischen Bezeichnungen auf
gewerbsmäßige Veranstaltungen erleichtert auch die Situation für Vereine.
Wer die Olympischen Ringe oder olympische Bezeichnungen oder mit ihnen zu
verwechselnde Symbole oder Begriffe verwendet, kann vom IOC oder NOK auf
Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadenersatzansprüche können im
Wege der so genannten Lizenzanalogie berechnet werden, d.h. es kann das
gefordert werden, was normalerweise von einem rechtmäßigen Nutzer als
Lizenzgebühr für die Verwendung der Ringe oder der geschützten Begriffe in
einem entsprechenden Fall berechnet worden wäre.
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