MEDIENRECHT
Schutz der Olympischen Ringe


TEXT: JENS O. BRELLE
BILD: PHOTOCASE.DE



Die Olympischen Ringe gehen auf die Idee des Begründers der modernen Olympischen Bewegung, Pierre de Coubertin, zurück, der in den fünf Ringen den Zusammenschluss der fünf Kontinente und damit den sportlichen Internationalismus durch die Olympischen Spiele ausdrücken wollte. Von den Farben "gelb, blau, schwarz, grün und rot auf weißem Grund" ist zumindest eine in jeder Länderfahne enthalten. Die Ringe umschließen damit alle Völker.

Die Olympische Fahne wurde erstmals 1920 in Antwerpen aufgezogen. Seit damals wird eine besondere Fahne, die vom Belgischen Olympischen Komitee gestiftet wurde, bei der Schlussfeier der Spiele an den Bürgermeister der nächsten gastgebenden Olympiastadt zur Aufbewahrung übergeben.

Die Devise "citius-altius-fortius" (schneller – höher – stärker) ist die offizielle Devise der Olympischen Bewegung, geprägt vom französischen Dominikanerpater Henri Didon 1891. Coubertin verband damit das ständige Streben nach menschlicher Vervollkommnung über die hohe Leistung.

AUSGABE 39
"UND JETZT
DER SPORT"




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EDITORIAL VON BJÖRN BRÜCKERHOFF
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE ATHLETEN
FUSSBALL IST NICHT NUR FÜR BLÖDIANE
SCHUTZ DER OLYMPISCHEN RINGE
FÜNF FRAGEN/ZEHN ANTWORTEN
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HELMUT HALLER: EIN LEBEN AM BALL
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Im Jahre 393 n. Chr. wurden die letzten antiken Olympischen Spiele gefeiert. Kurz darauf verbot der christliche Kaiser Theo-dosius I. jeglichen heid-nischen Kult in seinem Reich, darunter auch die Olympischen Spiele. Es ist jedoch das Verdienst des jungen französischen Adligen, Pierre de Coubertin (1863-1937), die Olympischen Spiele als internationales Friedensfest neu begründet zu haben. Während die Olym-pischen Sommerspiele 1896 in Athen ihre Wiedererstehung feier-ten, sind die Olympischen Winter-spiele erstmals 1924 in Chamonix,

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Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M.: „Gewerbliche Schutzrechte an olympischen Symbolen“ [PDF-Datei]

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) v. 31.03.2004

Regine Falkenberg: "Souvenirs, Souvenirs ..." - Olympische Andenken aus den Beständen des Deutschen Historischen Museums

 

in den französischen Alpen, abgehalten worden.  Bezeichnungen und Symbol der Olympischen Spiele sind mittlerweile ausdrücklich gesetzlich geschützt. Ohne Genehmigung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) darf man sie im geschäftlichen Verkehr nicht benutzen.

Mit Gesetz vom 31. März 2004 hat der Bundestag den Schutz des olympischen Emblems (Olympische Ringe) und der olympischen Bezeichnungen beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Auch in der Olympischen Charta ist der Schutz geregelt.


Das IOC vergibt die Spiele nur noch an Länder, die einen entsprechenden Schutz gewährleisten.
Das IOC verlangt von Bewerberstädten, dass im Ausrichtungsland die Olympischen Ringe sowie die olympischen Bezeichnungen "Olympiade", "Olympia" oder "olympisch" geschützt sind. Es ist nicht mehr zulässig, im Umfeld der Spiele die Olympischen Ringe und Bezeichnungen in der Werbung zu verwenden. Der nicht gerechtfertigte Imagetransfer mit der Olympischen Symbolik und Bewegung ist daher künftig nicht mehr möglich.


Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem IOC die Verwertung der Olympischen Ringe und Bezeichnungen zu. Das Gesetz schützt die Worte "Olympia", "olympisch" und "Olympiade". Geschützt ist auch das olympische Emblem, bestehend aus den fünf ineinander verschlungenen Ringen. Die Farben des Symbols sind blau, gelb, schwarz, grün und rot. Der Schutz besteht aber unabhängig davon, ob die Ringe einfarbig oder mehrfarbig dargestellt sind. NOK und IOC haben im geschäftlichen Verkehr das Recht, die Olympischen Ringe und Olympische Bezeichnungen exklusiv zu verwenden und zu verwerten.

Bereits bestehende Rechte, wie etwa die schon geschützte Verwendung des Begriffs "Olympia" als Marke für bestimmte Produkte, bleiben von der Neuregelung unberührt. Gleiches gilt für nicht kommerzielle wissenschaftliche oder kulturelle Veranstaltungen wie etwa Mathematik- oder Chor-Olympiaden.

Die Olympischen Ringe dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC und NOK) generell nicht zur Kennzeichen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. durch Anbringen auf der Verpackung oder zum Ausschmücken einer Vereinszeitschrift), in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder für Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen verwendet werden. Verboten ist auch die Benutzung von Emblemen, die mit den olympischen Ringen verwechselt werden könnten.

Die olympischen Bezeichnungen dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber (IOC und NOK) dann nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen oder als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer gewerbsmäßigen Veranstaltung verwendet werden, wenn die Gefahr von Verwechslungen besteht.


So können wohl die "Olympiade der edlen Weine" oder etwa die "Sex-Olympiade" Schwierigkeiten mit dem NOK bekommen. Hingegen wird der mittelständische Betrieb, der seit über zwanzig Jahren Federtaschen mit dem Namen "Olympia" auf den Markt bringt, keine Lizenzgebühren zu bezahlen haben. D
ie Einschränkung des Verwendungsverbots der olympischen Bezeichnungen auf gewerbsmäßige Veranstaltungen erleichtert auch die Situation für Vereine.

Wer die Olympischen Ringe oder olympische Bezeichnungen oder mit ihnen zu verwechselnde Symbole oder Begriffe verwendet, kann vom IOC oder NOK auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Schadenersatzansprüche können im Wege der so genannten Lizenzanalogie berechnet werden, d.h. es kann das gefordert werden, was normalerweise von einem rechtmäßigen Nutzer als Lizenzgebühr für die Verwendung der Ringe oder der geschützten Begriffe in einem entsprechenden Fall berechnet worden wäre.


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