„Creative
Commons“
–
Lizenzierung von Weblogs
Text:
Jens O. Brelle
Bild: Photocase.de
Moderne Tabloids
setzen auf aktuelle Internettrends. Und bedienen sich dabei aus Weblogs.
„Creative Commons“ bietet deren Lizenzierung: Eine alte
Urheberrechtproblematik in neuem Gewand. Vorgestellt und erläutert vom
Hamburger Medienanwalt Jens Olaf Brelle.
Seit Mitte September 2004 erscheint "News" wochentags in Frankfurt mit einer
Auflage von rund 25.000 Exemplaren. Springer verkauft die "Welt Kompakt" in
den Ballungsräumen Berlin, Frankfurt und München. Beide Verlage planen eine
bundesweite Verbreitung in Stadtzentren. Medienexperten rechnen mit weiteren
Tabloids, wie schon in Großbritannien und Skandinavien. |
AUSGABE 40
NEUER JOURNALISMUS?
STARTSEITE
EDITORIAL VON BJÖRN
BRÜCKERHOFF
INTERVIEW MIT WOLFGANG DONSBACH
OPEN SOURCING YOURSELF
PR
ZWISCHEN EUPHORIE UND IGNORANZ
BILDBLOG
POPJOURNALISMUS
CREATIVE COMMONS
CORPORATE BLOGS
"KRITISCHES DENKEN FÖRDERN"
DER HOMO NOVUS DER MEDIEN
FÜNF FRAGEN / ZEHN
ANTWORTEN
HANDTASCHENFREUNDLICH
WAS SIND WEBLOGS? KEINE
KLÄRUNG!
ENGAGIERT, COURAGIERT,
ROTZFRECH
AMERIKA WÄHLT
ALLE AUSGABEN IM ARCHIV
DAS REGISTER
ÜBER DAS MAGAZIN
IMPRESSUM
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Der redaktionelle Anspruch dieser neuen Medien ist jedoch gering: Zum
Großteil werden nicht verwendete Beiträge der Mutterverlage hier
zweitverwertet. "News" etwa bestückt seine Seiten in größerem Umfang auch
mit gekürztem Material aus dem "Handelsblatt" und anderen Titeln der
Verlagsmutter Holtzbrinck ("Tagesspiegel", "Zeit"). Für Lifestyle-Themen
werden Texte aus dem Magazin "Fit for Fun" der Verlagsgruppe Milchstrasse
benutzt. Zielgruppe sind Leser zwischen 20 und 39 Jahren – die so
genannte „iPod“-Generation, die die herkömm- |
ZUR PERSON |
lichen Tageszeitungen als Leser verloren haben.
Die neue Zeitung „News“ der Verlagsgruppe Handelsblatt zitiert daher täglich
auf einer ganzen Seite aus Weblogs. Gefragt wurden die Blogger allerdings
zunächst nicht. So konnte man in der „News“-Erstausgabe lesen, was Blogger
von den Preiserhöhungen bei der Deutschen Bahn halten („Sonja fragt sich,
was man für sein Geld bekommt“) und in der Folgeausgabe, ob sie wollen, dass
die Mauer wieder aufgebaut wird („Gabi ist entsetzt“). Das Angebot soll
regelmäßig fortgesetzt werden und werde laut „News“ von „erfahrenen Bloggern
zusammengestellt“. Die Blogger jedoch monieren die Verwertung ihrer Texte,
insbesondere dass keiner der erwähnten Netztagebuchschreiber vor Abdruck
gefragt wurde. Manche Blogger fühlen sich zwar geschmeichelt, auch in einem
Printmedium erwähnt zu werden. Die Mehrheit sehen jedoch ihre Urheberrechte
verletzt: stehen viele der Blogs doch unter einer Lizenz („Creative
Commons“), die die kommerzielle Nutzung verbietet.
Wikipedia beschreibt: „Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation,
die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels
welcher Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken
usw.
der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von
der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf
einen einzelnen Werkstypen zugeschnitten, sondern für beliebige Werke.
Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die
fast gar nichts erlauben, bis hin zur Empfehlung, das Werk in die Public
Domain zu stellen, d.h. auf das Copyright ganz zu verzichten.“
Statt auf Veröffentlichungen wie bislang üblich die Formel „all rights
reserved“ zu schreiben, können Blogger bei den „Creative Commons“ wählen, ob
sie tatsächlich alle oder nur gewisse Rechte für sich allein beanspruchen –
und ihr Werk dann stattdessen mit der Formel „some rights reserved“
kennzeichnen. Seit Anfang Juni 2004 liegt die Lizenz auch in deutscher
Fassung vor.
Gestaltet wird der „Creative Commons“-Lizenzvertrag nach dem
Baukastenprinzip: Der Urheber legt fest, ob sein Werk lediglich frei
zugänglich oder darüber hinaus auch veränderbar ist. Die Lizenz selbst ist
dreischichtig aufgebaut: Zum einen wird eine Lizenzvereinbarung erstellt,
die auch für Normalsterbliche verständlich ist. Zum anderen gibt es einen
Text für Anwälte und es gibt eine maschinenlesbare Version, die es
ermöglicht, das Web gezielt nach Werken abzusuchen, die mit einer „Creative
Commons“-Lizenz ausgestattet sind. Auf diese Weise können sich freizügige
Kreative gegenseitig unterstützen und promoten.
Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung kann sich
jeder Kreative zwei Fragen stellen lassen:
Ist kommerzielle Nutzung erlaubt? (ja/nein)
Sind Veränderungen erlaubt? (ja/nur bei Verwendung derselben Lizenz/nein)
Mit einem Knopfdruck kann man dann
seinen
eigenen Lizenzvertrag auswählen.
Mit der „Creative Commons“-Lizenzierung dürfen Zeitungen und Tabloids wie
die „News“ daher keine Auszüge aus Weblogs entnehmen, ohne dafür zu bezahlen
oder gar ohne zu fragen. Die meisten „Creative Commons“-Lizenzen regeln,
dass die Werke nur für nicht-kommerzielle Weiterverwertung freigegeben sind.
Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der
„Creative Commons“-Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer
Pflicht.
Die „News“ ist mittlerweile dazu übergegangen, die Blogger vor der
Veröffentlichung zumindest zu fragen. Auch Felix „ix“ Schwenzel, den
Betreiber von
"www.wirres.net",
hat der Run der Tabloids jetzt erwischt:
Zitat einer E-Mail von „News“ an „ix“.
Mehr zu Creative Commons:
http://creativecommons.org
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/legalcode
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
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