Creative Commons
Lizenzierung von Weblogs



Text:
Jens O. Brelle   Bild: Photocase.de


Moderne Tabloids setzen auf aktuelle Internettrends. Und bedienen sich dabei aus Weblogs. „Creative Commons“ bietet deren Lizenzierung: Eine alte Urheberrechtproblematik in neuem Gewand. Vorgestellt und erläutert vom Hamburger Medienanwalt Jens Olaf Brelle.

Seit Mitte September 2004 erscheint "News" wochentags in Frankfurt mit einer Auflage von rund 25.000 Exemplaren. Springer verkauft die "Welt Kompakt" in den Ballungsräumen Berlin, Frankfurt und München. Beide Verlage planen eine bundesweite Verbreitung in Stadtzentren. Medienexperten rechnen mit weiteren Tabloids, wie schon in Großbritannien und Skandinavien.

AUSGABE 40
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Der redaktionelle Anspruch dieser neuen Medien ist jedoch gering: Zum Großteil werden nicht verwendete Beiträge der Mutterverlage hier zweitverwertet. "News" etwa bestückt seine Seiten in größerem Umfang auch mit gekürztem Material aus dem "Handelsblatt" und anderen Titeln der Verlagsmutter Holtzbrinck ("Tagesspiegel", "Zeit"). Für Lifestyle-Themen werden Texte aus dem Magazin "Fit for Fun" der Verlagsgruppe Milchstrasse benutzt. Zielgruppe sind Leser zwischen 20 und 39 Jahren – die so genannte „iPod“-Generation, die die herkömm-

ZUR PERSON


Rechtsanwalt Jens O. Brelle

Rechts- und Medienanwalt (Kanzlei: Art Lawyer) in Hamburg. Seine Kanzlei betreut kreative und gestalterisch tätige Unternehmer.

lichen Tageszeitungen als Leser verloren haben. Die neue Zeitung „News“ der Verlagsgruppe Handelsblatt zitiert daher täglich auf einer ganzen Seite aus Weblogs. Gefragt wurden die Blogger allerdings zunächst nicht. So konnte man in der „News“-Erstausgabe lesen, was Blogger von den Preiserhöhungen bei der Deutschen Bahn halten („Sonja fragt sich, was man für sein Geld bekommt“) und in der Folgeausgabe, ob sie wollen, dass die Mauer wieder aufgebaut wird („Gabi ist entsetzt“). Das Angebot soll regelmäßig fortgesetzt werden und werde laut „News“ von „erfahrenen Bloggern zusammengestellt“. Die Blogger jedoch monieren die Verwertung ihrer Texte, insbesondere dass keiner der erwähnten Netztagebuchschreiber vor Abdruck gefragt wurde. Manche Blogger fühlen sich zwar geschmeichelt, auch in einem Printmedium erwähnt zu werden. Die Mehrheit sehen jedoch ihre Urheberrechte verletzt: stehen viele der Blogs doch unter einer Lizenz („Creative Commons“), die die kommerzielle Nutzung verbietet.

Wikipedia beschreibt: „Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels welcher Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die von der Freie-Software-Szene bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen einzelnen Werkstypen zugeschnitten, sondern für beliebige Werke. Ferner gibt es eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die fast gar nichts erlauben, bis hin zur Empfehlung, das Werk in die Public Domain zu stellen, d.h. auf das Copyright ganz zu verzichten.“

Statt auf Veröffentlichungen wie bislang üblich die Formel „all rights reserved“ zu schreiben, können Blogger bei den „Creative Commons“ wählen, ob sie tatsächlich alle oder nur gewisse Rechte für sich allein beanspruchen – und ihr Werk dann stattdessen mit der Formel „some rights reserved“ kennzeichnen. Seit Anfang Juni 2004 liegt die Lizenz auch in deutscher Fassung vor.

Gestaltet wird der „Creative Commons“-Lizenzvertrag nach dem Baukastenprinzip: Der Urheber legt fest, ob sein Werk lediglich frei zugänglich oder darüber hinaus auch veränderbar ist. Die Lizenz selbst ist dreischichtig aufgebaut: Zum einen wird eine Lizenzvereinbarung erstellt, die auch für Normalsterbliche verständlich ist. Zum anderen gibt es einen Text für Anwälte und es gibt eine maschinenlesbare Version, die es ermöglicht, das Web gezielt nach Werken abzusuchen, die mit einer „Creative Commons“-Lizenz ausgestattet sind. Auf diese Weise können sich freizügige Kreative gegenseitig unterstützen und promoten.

Bei der Suche nach einer passenden Lizenz für Weiterverwertung kann sich jeder Kreative zwei Fragen stellen lassen:

Ist kommerzielle Nutzung erlaubt? (ja/nein)
Sind Veränderungen erlaubt? (ja/nur bei Verwendung derselben Lizenz/nein)


Mit einem Knopfdruck kann man dann
seinen eigenen Lizenzvertrag auswählen.

Mit der „Creative Commons“-Lizenzierung dürfen Zeitungen und Tabloids wie die „News“ daher keine Auszüge aus Weblogs entnehmen, ohne dafür zu bezahlen oder gar ohne zu fragen. Die meisten „Creative Commons“-Lizenzen regeln, dass die Werke nur für nicht-kommerzielle Weiterverwertung freigegeben sind. Die Frage nach der Nennung des Urhebers wurde mit der Version 2.0 der „Creative Commons“-Lizenzen abgeschafft – die Nennung ist jetzt immer Pflicht.

Die „News“ ist mittlerweile dazu übergegangen, die Blogger vor der Veröffentlichung zumindest zu fragen. Auch Felix „ix“ Schwenzel, den Betreiber von
"www.wirres.net", hat der Run der Tabloids jetzt erwischt: Zitat einer E-Mail von „News“ an „ix“.


Mehr zu Creative Commons:
http://creativecommons.org
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/legalcode
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons


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